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Normen
Mit dem Genius Port wird der anlagentechnische Brandschutz erstmals Teil des Smart-Home-Ökosystems. Über die Cloud lassen sich die Informationen zur Branddetektion mit anderen Daten zur Gebäudesicherheit verknüpfen. Gesetzliche Bestimmungen dafür stehen aber noch aus.
„Es ist ein Paradigmenwechsel“, stellt Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz, klar. „Aktuell sind Rauchwarnmelder kommunikative Inseln, in Zukunft aber finden ihre Signale Eingang in Smart Home Umgebungen und andere Sicherheits-Systeme. Dafür müssen wir klare Regeln definieren.“
So ist zum Beispiel noch ungeklärt, was mit einer Alarm-Meldung weiter zu geschehen hat. Wie schnell muss eine zentrale Stelle bei einer Störmeldung reagieren? Und welche Befugnisse haben private Organisationen, die in ein Alarmierungs-System eingebunden sind? Bisher sind es nur zwei Normen, die für Rauchwarnmelder relevant sind: Die europäische Produktnorm DIN EN 14604. Sie regelt die genauen Produktanforderungen, die das Gerät erfüllen muss. Und die Anwendungsnorm DIN 14676, die vorgibt, welche Richtlinien bei Einbau, Betrieb und Wartung einzuhalten sind.
Die DIN 14676 definiert unter anderem, dass Rauchwarnmelder einmal jährlich einer Sichtprüfung unterzogen werden müssen: Befindet sich der Melder noch an der richtigen Stelle, sind die Raucheintrittsöffnungen noch offen, gibt es bauliche Veränderungen, die die Funktion eventuell beeinträchtigen?
Moderne Geräte erkennen das selbst und können daher per Fernwartung geprüft werden. Das ist eine enorme Erleichterung für die damit befassten Dienstleister. Aber wir brauchen dafür eine verbindliche Norm.
Neu ist, dass sich die Brandschutz-Experten auch Gedanken über den Schutz der Privatsphäre, um Sabotage-Abwehr und Verschlüsselungstechniken machen müssen. Aber auch die sogenannte Rückwirkungsfreiheit ist ein wichtiges Thema. „So darf ein Funkübertragungssignal in keinem Fall die eigentliche Funktion des Rauchwarnmelders beeinträchtigen, nämlich einen Brand zu detektieren und zu melden.“ Die dafür notwendigen Anforderungen werden derzeit definiert und gehen unter anderem in das EU-weit gültige Q-Label 2.0 ein, das aktuell in Vorbereitung ist. Nicht zu vergessen: Wie lässt sich sicherstellen, dass Systeme und Apps so gestaltet sind, dass der Nutzer nicht etwa versehentlich einen Melder deaktivieren kann?
Um Fragen wie diese zu klären, nimmt Thomas Litterst regelmäßig an Treffen von Arbeitskreisen etwa bei der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE) in Frankfurt teil. Mit dabei sind Vertreter von Herstellern, Kriminalpolizei, Prüfinstituten, Telekommunikations-Unternehmen und Organisationen, die sich um die Unterstützung älterer oder behinderter Menschen kümmern. Sie alle beschäftigen sich damit, welche Standards bei vernetzten Systemen zukünftig aus Sicht der Sicherheitstechnik sinnvoll sind.
Selbst Vertreter der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) interessieren sich für die Arbeit der Normierer. Denn die KfW bereitet aktuell ein Programm vor, um Privatleute mit Fördergeldern zu unterstützen, die anerkannte Brand- und Einbruchschutzfunktionen installieren. „Dafür braucht sie klare Vergabemaßstäbe.“
Inzwischen ist die Arbeit der Normierungs-Experten zu den Themen Vernetzung der Sicherheitstechnik und Integration in Smart Home Lösungen weit gediehen, berichtet Thomas Litterst. „Ich gehe davon aus, dass wir bis Ende 2018 einen Normen-Entwurf haben werden.“