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Normen

NRW weitet Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in Hotels aus

Auch bestehende Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten müssen bald mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Änderung der Sonderbauverordnung tritt Mitte November in Kraft.

11. November 2019

Die Sonderbauverordnung NRW ist eine Verordnung über den Bau und den Betrieb von Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten oder Verkaufsstätten. Am 02. August verkündete das Land NRW eine Änderung dieses Dokuments, die am 15. November 2019 in Kraft treten soll. Mit der Änderung weitet das Land NRW den Sicherheitsstandard für neue Beherbergungsstätten jetzt auch auf Bestandsbauten aus. Bis zum 1. Januar 2021 müssen danach in bestehenden Beherbergungsräumen mit mehr als 60 Betten Rauchwarnmelder installiert werden, sofern in diesen Räumen noch keine automatischen Brandmelder vorhanden sind.

In Neubauten von Hotels dieser Größe sind nach wie vor Brandmeldeanlagen zu installieren. Mit der Aktualisierung der Sonderbauverordnung folgt NRW dem Trend, die Rauchwarnmelderpflicht umfassender zu regeln. Denn die Landesregierung führte die Rauchwarnmelderpflicht zunächst lediglich für Wohnungen und Hotels mit bis zu 60 Betten ein (siehe Grafik). Vorreiter bei der umfassenderen Regelung sind Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen. Hier wurde die Rauchwarnmelderpflicht für alle Nutzungen geregelt, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird.

Förderalismus im Bauordnungsrecht