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Feststellanlagen – Meldertausch kann Türen öffnen

Mit der Planung und Installation elektrotechnischer Anlagen beginnt die Arbeit der Landwehr GmbH Elektrotechnik mit ihren über 60 Mitarbeitern – das Unternehmen setzt darüber hinaus auch Schwerpunkte bei der Wartung und beim Service. Oft öffnet der Hinweis auf Sicherheitslücken, wie beispielsweise einen bei einer Feststellanlage fälligen Meldertausch, auch Türen für Folgeaufträge oder neue Kundenbeziehungen.

19. September 2016

Die Wartung brandschutztechni­scher Anlagenist ein wichtiger Bestandteil im Leistungsspektrum der Landwehr GmbH Elektrotechnik. So wartet die Firma unter anderem jährlich rund 20 Feststellanlagen bei acht Kunden. Wenn die Mit­arbeiter des Unternehmens bei einem die Brandmeldeanlage oder die Sicherheitsbeleuchtung betref­fenden Wartungseinsatz vor Ort beim Kunden sind, werfen sie darüber hinaus auch einen kurzen Blick auf die übrigen sicherheits­technischen Anlagen im Objekt.

„Wenn unsere Servicetechniker dabei beispielsweise feststellen, dass ein Rauchschalter bei einer ursprünglich nicht von uns errichte­ten Feststellanlage schadhaft ist und ausgetauscht werden muss, machen sie den Betreiber darauf aufmerk­sam“, erläutert Frank Lauer, Brandschutzfachkraft bei Landwehr. „Viele Kunden wissen es zu schät­zen, dass wir sie so umfassend über den eigentlichen Wartungsauftrag hinaus betreuen. Auf diese Weise stärken wir die Kundenbindung. Wenn man sich für die Kunden ein­setzt und auch auf die Details ach­tet, können daraus durchaus neue Geschäftsbeziehungen erwachsen.“

Meldertausch durch die Landwehr GmbH Elektrotechnik

Feststellanlage sollte permanent betriebsbereit sein 

Bei den meisten Kunden, deren Feststellanlagen die Firma Land­wehr wartet, kommt sowohl als Deckenrauchschalter als auch als Sturzmelder der ORS 142 von He­katron im für den jeweiligen Ver­wendungszweck vorgesehenen So­ckel zum Einsatz. Meist handelt es sich um Industrieanwendungen, bei denen zwar stark auf die zuverlässige Funktion der Melder ge­achtet wird, ein unauffälliges oder elegantes Design aber nebensäch­lich ist. Beim Austausch dieser Melder ist es Frank Lauer ein besonderes Anliegen, dass die Feststellanlage vom eigentlichen Austauschvorgang abgesehen per­manent betriebsbereit ist.

„Wenn ich einen alten Rauchschalter ent­ferne, zur Revision einschicke und dann den revisionierten Melder Tage später wieder einsetze, ist die Feststellanlage zu lange außer Be­trieb“, verdeutlicht er. „Das bedeu­tet, dass die Brandschutztür zwi­schenzeitlich geschlossen ist oder vorschriftswidrig mit einem Keil offengehalten wird. Mit dem Aus­tausch-Rauchschalter ORS 142 A bietet Hekatron uns jetzt die Mög­lichkeit, in einem Arbeitsschritt den alten gegen den neuen Melder erst anschließend mit dem entsprechenden Rücksendeschein an den Hersteller zu schicken.“

Inbetriebnahmeprotokoll ist wichtig

Werden die Servicetechniker von Landwehr mit der Wartung einer Feststellanlage beauftragt, stellt sich vor Ort häufig heraus, dass beim Betreiber das Betriebsbuch und das Inbetriebnahmeprotokoll nicht mehr greifbar sind. Beides ist aber nötig, da sich nur aus diesen Unterlagen ersehen lässt, wie die Anlage im Einzelnen aufgebaut ist und dass sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung dem Stand der Technik entsprochen hat. Fehlen diese Unterlagen, so ist eine erneute Abnahme mit den damit verbunde­nen Kosten erforderlich, um erneut alle Komponenten der Anlage zu dokumentieren.

Inzwischen sind wir für dieses Thema sensibilisiert und weisen unsere Kunden bei der Erstinbetriebnahme einer Feststellanlage noch deutlicher als bisher darauf hin, dass sie dazu verpflichtet sind, die Inbetriebnahmeunterlagen sorgfältig aufzubewahren.

Frank Lauer, Brandschutzfachkraft bei Landwehr

„Auch vor einem Wartungstermin fragen wir nach dem Vorhandensein dieser Unterlagen. Sollten sie fehlen, kön­nen wir so schon im Vorfeld das weitere Vorgehen besprechen.“ Auch die Schulungsabteilung von Hekatron weist ihre Seminarteil­nehmer bei den entsprechenden Schulungen gezielt auf die Wichtig­keit des Erstinbetriebnahmeprotokolls und darauf hin, dass der Errichter den Betreiber nachdrück­lich auf dessen Aufbewahrungs­pflicht aufmerksam machen sollte.

Stellen die Mitarbeiter von Land­wehr bei einem Wartungseinsatz für Feststellanlagen fest, dass laut DIN 14677 ein Austausch der Rauchschalter fällig ist, so infor­mieren sie zunächst den Betreiber darüber. „Die Reaktionen darauf sind ganz unterschiedlich“, hat Frank Lauer beobachtet.

Mit Kompetenz überzeugen

„Manche Kunden sehen den Aus­tausch nur als Kostenfaktor und wir müssen sie nachdrücklich dar­auf hinweisen, dass der Austausch nicht nur für den sicheren Betrieb der Feststellanlage unerlässlich ist, sondern im Schadensfall auch ihr Haftungsrisiko vermindert. Andere Kunden dagegen sehen sofort, dass der Austausch ihrer Sicher­heit dient. Ich habe den Eindruck, dass in letzter Zeit bei unseren Kunden das Bewusstsein in dieser Hinsicht zunimmt und dass wir sie deshalb mit einer kompetenten Betreuung und Beratung noch stärker als bisher von uns über­zeugen können.“