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Normen
Bis zum 1. Juli 2017 muss die für Brandmeldeanlagen jetzt gültige Anwendungsnorm DIN 14675 zurückgezogen werden, da sie in Widerspruch zur am 1. April 2017 in Kraft getretenen europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 steht. Hekatron-Normenexperte Thomas Litterst erläutert, wann mit der überarbeiteten DIN 14675 zu rechnen ist.
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Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ regelt die Mindestanforderungen an die Dienstleistungsorganisation sowie an die Kompetenz der ausführenden Personen. Auf Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat) werden zur Umsetzung dieser verpflichtenden europäischen Norm die deutschen Anwendungsnormen in zwei Teile aufgeteilt. Diese Aufteilung betrifft auch die DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“. Dementsprechend wurden Mitte Mai zwei Normentwürfe, DIN 14675-1:2017-06 und DIN 14675-2:2017-06, in die öffentliche Umfrage gegeben und vom Beuth-Verlag veröffentlicht.
Teil 1 regelt den Aufbau und Betrieb, Teil 2 definiert den Befähigungsnachweis. Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist können alle interessierten Kreise, z. B. Planer, Errichter und Sachverständige, Kommentierungen eingeben, die im Oktober 2017 beraten werden.
Die endgültige Norm wird dann frühestens Ende des Jahres in Kraft treten. Da die aktuell gültige DIN 14675 aber bereits am 1. Juli zurückgezogen werden muss, steht ab diesem Zeitpunkt somit formal für mindestens sechs Monate keine gültige Norm zur Verfügung. Nach übereinstimmender Meinung der Experten wird die bisherige Norm während der Übergangsphase allerdings weiterhin Anwendung finden, da sie die anerkannten Regeln der Technik dokumentiert. Die Anfang 2018 in Kraft tretende DIN 14675 wird als eine ihrer wesentlichsten Änderungen einen neuen informativen Anhang beinhalten. Dieser legt fest, welche der Inhalte, die sich häufig in den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TABs) finden, bereits normativ definiert sind und somit aus den momentan bundesweit über 500 TABs entfernt werden können.