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Neue Norm spezifiziert Anforderungen für Fernzugriff

Bisher legte die VDE DIN 0833-1 die Anforderungen eines Fernzugriffs auf Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nur rudimentär fest. Das ändert sich jetzt mit dem neuen Entwurf.

03. Juni 2020

Die Technik bietet längst die Möglichkeit, aus der Ferne auf eine Brandmelde- oder Sprachalarmanlage zuzugreifen. Das Problem: Die Anforderungen an diese Fernverbindung in der Brandmeldetechnik legt die nationale VDE DIN 0833-1 nur rudimentär fest. Der neue Entwurf der europäischen Norm will das ändern. Er beschäftigt sich mit Fragen wie: Welche vertraglichen Vereinbarungen müssen getroffen werden? Wie können die Sicherheitsnachweise erbracht werden? Welche Anforderungen und Nachweise werden an das System gestellt?

Durch die Überarbeitung der Dienstleistungsnorm für Remote Services sind die Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen jetzt also umfassender und konkreter beschrieben.

Neuer Normenentwurf

Den neuen Entwurf der Norm können Sie über den Beuth-Verlag bestellen.