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Normen
Nach wie vor werden bei den meisten Feststellanlagen die Rauchschalter nur selten oder gar nicht ausgetauscht. Dabei ist in der DIN 14677 ein eindeutiger Tauschzyklus festgelegt. Diese 2011 herausgegebene Norm beschreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik – wer nicht nach ihr handelt, hat ein erhöhtes Haftungsrisiko.
Viele Feststellanlagen sind bereits seit mehr als 20 Jahren in Betrieb, aber rund 70 Prozent dieser Anlagen werden nicht regelmäßig instandgehalten. Insbesondere werden auch die Brandmelder, die im Brandfall automatisch die Schließung auslösen, nicht regelmäßig ausgetauscht, obwohl sie wie alle elektronischen Geräte einem natürlichen Alterungsprozess unterliegen. Damit ist bei einem Großteil der Feststellanlagen weder der Stand der Technik noch die volle Funktionsfähigkeit sichergestellt.
In der Tat machten die Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den Betrieb und die Wartung von Feststellanlagen bisher keine Angaben dazu, ob und wann ein Brandmelder getauscht werden muss. Seit März 2011 allerdings ergänzt die DIN 14677 die DIBt-Zulassung. Und mit dieser Norm wird erstmalig ein Tauschzyklus für die Melder festgesetzt. Demnach müssen Rauchschalter ohne Verschmutzungskompensation nach fünf Jahren ausgetauscht werden, für Rauchschalter mit Verschmutzungskompensation, wie den millionenfach bewährten ORS 142 von Hekatron, dagegen gilt eine Austauschfrist von acht Jahren. Bei diesem Rauchschalter signalisiert zudem die integrierte Revisions- und Serviceanzeige nach acht Jahren, dass ein Austausch fällig ist, und erinnert Betreiber und Errichter so an die Einhaltung der Norm.
Wenn ein Hersteller selbst Angaben zum Austausch der Melder macht, so gelten diese. Hekatron verweist in seinen Herstellerangaben auf die DIN 14677 und bestätigt damit deren Vorgabe. Da die DIN 14677 die allgemein anerkannten Regeln der Technik beschreibt und dabei auch den Austausch von Meldern definiert, ist sie in diesem wie in allen anderen Punkten einzuhalten. Wenn ein Richter über einen Schadensfall zu urteilen hat, kann er die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Grundlage nehmen – wer als Betreiber oder Errichter sein Haftungsrisiko vermindern will, sollte sich also an diese Norm halten.
Brandmelder mit optischem Signal für Austauschbedarf
Prinzipiell liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage beim Betreiber. Der Instandhalter sollte ihn aber nachdrücklich auf die Austauschpflicht und die mit ihrer Missachtung verbundenen Risiken hinweisen, falls der Betreiber sich die mit dieser Maßnahme verbundene Investition sparen will. Wichtig ist auch, dass der Instandhalter nachvollziehbar und nachweisbar dokumentiert, dass er hier seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Nebenbei tut der Instandhalter mit dem Meldertausch gemäß DIN 14677 nicht nur etwas für die Sicherheit seiner Kunden, er generiert darüber hinaus für sich selbst ein zusätzliches Geschäft.
Hekatron bietet dabei mit dem Austausch-Rauchschalter ORS 142 A wertvolle Unterstützung für den normgerechten Austausch. Der ORS 142 A entspricht dem ORS 142 technisch und ist auch zu Vorgängermodellen kompatibel. Anders als die laut Norm ebenfalls für den Austausch zugelassenen revisionierten oder reparierten Brandmelder hat er zudem als Neugerät 24 Monate Garantie.